Info-Reihe NRW
Wussten Sie schon… [Landtagspräsidentin-2]
...dass die Präsidentin den Landtag vertritt und dessen Geschäfte führt. Sie wahrt die Würde des Landtags sowie seine Rechte und die seiner Mitglieder, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung des Hauses. Die Präsidentin hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Ihr steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen Gebäuden und Grundstücken zu, die der Erfüllung der Aufgaben des Landtags dienen.