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Info-Reihe NRW

Wussten Sie schon… [Beschlussfähigkeit]

... dass der Landtag beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Das bedeutet für den Landtag NRW der 14. Wahlperiode von 2005 bis 2010 mit 187 Abgeordneten, dass mindestens 94 Abgeordnete anwesend sein müssen. Im Übrigen fasst der Landtag NRW seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

 

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