Info-Reihe NRW
Wussten Sie schon… [Freiheit der Abgeordneten]
... dass die Abgeordneten nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung abstimmen und an Aufträge nicht gebunden sind.
So steht es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Im Grundgesetz heißt es, dass die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Gemeint ist das Gleiche.
So steht es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Im Grundgesetz heißt es, dass die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Gemeint ist das Gleiche.