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Info-Reihe NRW

Info-Reihe NRW [10]: Fragen und Anfragen

altWirksame Kontrolle ist auf Information angewiesen. Der Landtag hat deshalb das Recht, Auskunft von der Landesregierung zu verlangen, um über deren Standpunkt und über Maßnahmen und Absichten unterrichtet zu werden. Sinn dieses parlamentarischen Fragerechts ist es, öffentliche Stellungnahmen der Landesregierung zu erhalten.

 

Damit der Landtag seiner Kontrollaufgabe gerecht werden kann, stehen ihm mehrere Mittel zur Verfügung:

- das Auskunftsrecht: Fragen und Anfragen,
- das Recht, die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung zu verlangen (Zitierrecht)
- die Haushaltskontrolle - mit Unterstützung des Landesrechnungshofes,
- die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen,
- der Petitionsausschuss, in dem Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern behandelt werden,
- das konstruktive Misstrauensvotum

>> Die mündliche Frage
Zu ihr ist jeder Abgeordnete des Landtags berechtigt. Sie wird in der Fragestunde des Landtags direkt von dem zuständigen Mitglied der Landesregierung beantwortet und dient der schnellen und unmittelbaren Information. Da die Mitglieder der Landesregierung nicht auf vorbereitete Texte zurückgreifen können, ist das Frage- und Antwortspiel meist lebhaft und interessant.

>> Die Kleine Anfrage
Durch sie kann jeder Abgeordnete Auskunft von der Landesregierung verlangen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich vorgelegt und darf sich nur auf einen eingegrenzten Sachverhalt beziehen. Oft werden damit Probleme aus dem Wahlkreis des Fragestellers aufgegriffen. Innerhalb von vier Wochen soll die Landesregierung schriftlich antworten. Geschieht dies nicht, kann der Fragesteller beantragen, dass die Landesregierung seine Kleine Anfrage in der Plenarsitzung mündlich beantwortet.
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