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Info-Reihe NRW

Info-Reihe NRW [11]: Kontrollorgane

alt >> Das Zitierrecht
Zur Kontrolle gehört auch, dass der Landtag wie auch seine Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Landesregierung verlangen kann. Dadurch können die Abgeordneten des Landtags die gewünschten Informationen auf direktem Wege einholen und durch Fragen und Forderungen die Kontrolle ausüben, zu der sie berechtigt sind. Die Kabinettsmitglieder können sich also ihrer Auskunftspflicht nicht durch Abwesenheit entziehen. 

 >> Die Haushaltskontrolle
Der Haushaltsplan wird vom Landtag durch Gesetz festgestellt, aber durch die Landesregierung ausgeführt. Über die Haushaltsführung der Landesregierung muss der Finanzminister dem Landtag Rechenschaft geben. In die Haushaltsführung eingeschaltet ist der Landesrechnungshof. Er berichtet dem Landtag jährlich, wie wirtschaftlich die Landesregierung mit den Steuergeldern umgegangen ist. Darüber hinaus kann der Landtag den Landesrechnungshof damit beauftragen, die Kosten bestimmter Maßnahmen zu überprüfen.

>> Untersuchungsausschüsse
Ein besonderes parlamentarisches Kontrollinstrument besteht in der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse mit bestimmten Aufträgen einzusetzen.

Untersuchungsausschüsse haben besondere Rechte. Sie haben ein weitgehendes Auskunftsrecht - auch gegenüber Personen, die nicht der Landesregierung oder der Landesverwaltung angehören.

Die Gerichte und die Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Die Akten der Behörden und öffentlichen Körperschaften sind dem Untersuchungsausschuss auf Verlangen vorzulegen. Die Verhandlungen der Untersuchungsausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis der Untersuchung ist schriftlich niederzulegen und dem Landtag bekanntzugeben.

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