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Info-Reihe NRW

Info-Reihe NRW [12]: Der Petitionsausschuss - Anwalt der Bürger

altEin anderes von der Verfassung vorgesehenes Kontrollorgan ist der Petitionsausschuss. Das Grundgesetz und entsprechende Artikel der Landesverfassungen geben jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Für solche "Eingaben" von Bürgerinnen und Bürgern ist dann der Petitionsausschuss des Landtags zuständig. Er ist sozusagen der "Kummerkasten" der Bürgerinnen und Bürger und nimmt die Briefe entgegen, in denen Einzelne oder eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ihre Bitten, Sorgen oder ihre Gründe für eine Beschwerde darstellen. 

 Petitionen sind somit ein ganz wichtiges Mittel der Kontrolle, denn durch sie erfahren die Abgeordneten des Landtags unmittelbar, wo den Bürger ,,der Schuh drückt" und wo es zum Beispiel Ärger mit Behörden gegeben hat. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Pflicht, der Sache nachzugehen. Sind sie der Meinung, dass die Beschwerde berechtigt ist, versuchen sie den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Dabei ist der Petitionsausschuss sehr oft erfolgreich.

Durch eine Änderung der Landesverfassung erhielt der Petitionsausschuss in NRW 1969 erweiterte Rechte. Die Ausschussmitglieder haben zum Beispiel das Recht, in den Verwaltungsstellen des Landes alle entsprechenden Unterlagen einzusehen und die Behörden zu einem bestimmten Fall zu befragen. Sie dürfen auch Zeugen vernehmen und Sachverständige bestellen. Entscheidet der Ausschuss zugunsten des Bürgers, muss die Landesregierung für Abhilfe sorgen. Gerichtsurteile können aber nicht rückgängig gemacht werden.

Der Gesetzgeber, also der Landtag, hat durch den Petitionsausschuss die Möglichkeit zu kontrollieren, wie die von ihm beschlossenen Gesetze durch die Verwaltung ausgeführt werden. So können Unzulänglichkeiten aufgedeckt und Mängel abgestellt werden, und die Petition einer einzelne Bürgerin oder eines einzelnen Bürgers kann eine große Hilfe für alle sein.

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