Info-Reihe NRW
Info-Reihe NRW [13]: Das konstruktive Misstrauensvotum
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- Erstellt: Mittwoch, 09. Dezember 2009 00:00
Zu den verfassungsrechtlich verankerten Kontrollrechten der Abgeordneten gehört die Möglichkeit, den von ihnen gewählten Ministerpräsidenten abzuwählen. Das geschieht durch ein Misstrauensvotum, welches "konstruktiv" sein muss, das heißt, der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur aussprechen, indem er einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählt.
Für diese Wahl ist eine qualifizierte Mehrheit nicht vorgeschrieben, es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Mit der Amtszeit des Ministerpräsidenten endet automatisch das Amt aller Minister der Landesregierung. Ein Konstruktives Misstrauensvotum ist in NRW bereits zweimal (1956 und 1966) erfolgreich gewesen.