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Info-Reihe NRW

Wussten Sie schon… [Ministerpräsident]

... dass nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt und dass innerhalb dieser Richtlinien jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung leitet.

Wussten Sie schon… [Landtagspräsidentin-2]

...dass die Präsidentin den Landtag vertritt und dessen Geschäfte führt. Sie wahrt die Würde des Landtags sowie seine Rechte und die seiner Mitglieder, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung des Hauses. Die Präsidentin hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Ihr steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen Gebäuden und Grundstücken zu, die der Erfüllung der Aufgaben des Landtags dienen.

 

Wussten Sie schon… [Landtagspräsidentin-1]

... dass die Präsidentin im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge (erster, zweiter und dritter Vizepräsident) vertreten wird. Sind gleichzeitig die Präsidentin und die Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Verfassung entgegenstehen.

Wussten Sie schon… [Ältestenrat]

... dass der Ältestenrat des Landtags NRW aus der Präsidentin, den Vizepräsidenten und den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen besteht: Präsidium plus 15 Mitglieder (7 CDU, 6 SPD, GRÜNE und FDP je 1; hinzukommen für GRÜNE und FDP jeweils 1 beratendes Mitglied). Die Präsidentin beruft den Ältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen. Der Ältestenrat muss einberufen werden, wenn zwei seiner Mitglieder oder eine Fraktion es verlangen.

 

Info-Reihe NRW [1]: Das Land Nordrhein-Westfalen

Wappen NRW Nordrhein-Westfalen ist ein junges Land. Es ist durch eine Verordnung der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen entstanden. Ein halbes Jahr später kam das Land Lippe-Detmold hinzu. Das Wappen Nordrhein-Westfalens nimmt Bezug auf die drei Landesteile und deutet die Vielfalt des Landes an: Für das Rheinland der Strom, für Westfalen das Ross und für den Landesteil Lippe die Rose. Im Jahre 1949

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Info-Reihe NRW [2]: Der Landtag Nordrhein-Westfalen

Wappen NRW Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer

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Info-Reihe NRW [3]: Das Wahlsystem

Wappen NRW Gewählt wird in Nordrhein-Westfalen nach einem Mischsystem aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Für die Zusammensetzung des Landtags ist das Verhältnis der für die verschiedenen Parteien abgegebenen Stimmen ausschlaggebend. NRW ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Von den in einem Wahlkreis Kandidierenden - sie werden fast immer von ihren Parteien nominiert - kommt der oder die mit den meisten

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Info-Reihe NRW [4]: Die Wahl zum Landtag der 14. Wahlperiode

Wappen NRW Am 22. Mai 2005 wählten von 13,3 Millionen wahlberechtigten nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern 8,3 Millionen den 14. Landtag NRW. Das entsprach einer Wahlbeteiligung von 63,0 Prozent (Landtagswahl 2000: 56,7 Prozent).

15 Parteien hatten sich an der Landtagswahl

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Info-Reihe NRW [5]: Konstituierende Sitzung

Wappen NRW Am 8. Juni 2005 trat das Plenum (Vollversammlung der 187 Landtagsabgeordneten) zu seiner konstituierenden Sitzung für die 14. Wahlperiode zusammen. Das Plenum des Landtags kommt etwa 30-mal pro Jahr zusammen. Plenarsitzungen sind stets öffentlich. In ihnen werden für die Öffentlichkeit sichtbar die parlamentarischen Entscheidungen getroffen. Diesen Entscheidungen sind oft monatelange Beratungen

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Info-Reihe NRW [6]: Die Präsidentin

Wappen NRW In der konstituierenden Sitzung zur 14. Wahlperiode am 8. Juni 2005 wählten die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen die christdemokratische Abgeordnete Regina van Dinther zur Landtagspräsidentin. Es entspricht parlamentarischem Brauch, dass der Präsident oder die Präsidentin der stärksten Partei angehört. Der Präsident oder die Präsidentin vertritt den Landtag und führt dessen Geschäfte.

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