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Info-Reihe NRW

Info-Reihe NRW [7]: Ältestenrat

Wappen NRW Neben dem Präsidium ist der Ältestenrat ein weiteres Leitungsgremium des Landtags. Ihm gehören nicht unbedingt die ältesten, sondern die einflußreichsten Parlamentarierinnen und Parlamentarier an. Neben dem Präsidenten und den Vizepräsidenten sind das in der Regel die Fraktionsvorsitzenden, ihre Stellvertreter und die Parlamentarischen Geschäftsführer. Der Ältestenrat

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Info-Reihe NRW [8]: Die Ausschüsse

Wappen NRW Zur Vorbereitung seiner parlamentarischen Beratungen und Beschlüsse richtet der Landtag eine Reihe von Ausschüssen ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung in seinem Ermessen steht. In der laufenden Wahlperiode sind 17 Fachausschüsse eingesetzt, deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments entspricht. In den Ausschüssen sitzen die Fachleute der im Landtag vertretenen Fraktionen, zum Beispiel für die Schulpolitik, für den Umweltschutz oder die Verkehrspolitik. Die in den Fachausschüssen

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Info-Reihe NRW [9]: Aufgaben des Landtags

Wappen NRW Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind:

- die Gesetzgebung
- die Wahl anderer Verfassungsorgane
- das Etatrecht; mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes
- die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)
- die Öffentlichkeitsfunktion

Info-Reihe NRW [10]: Fragen und Anfragen

altWirksame Kontrolle ist auf Information angewiesen. Der Landtag hat deshalb das Recht, Auskunft von der Landesregierung zu verlangen, um über deren Standpunkt und über Maßnahmen und Absichten unterrichtet zu werden. Sinn dieses parlamentarischen Fragerechts ist es, öffentliche Stellungnahmen der Landesregierung zu erhalten.

 

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Info-Reihe NRW [11]: Kontrollorgane

alt >> Das Zitierrecht
Zur Kontrolle gehört auch, dass der Landtag wie auch seine Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Landesregierung verlangen kann. Dadurch können die Abgeordneten des Landtags die gewünschten Informationen auf direktem Wege einholen und durch Fragen und Forderungen die Kontrolle ausüben, zu der sie berechtigt sind. Die Kabinettsmitglieder können sich also ihrer Auskunftspflicht nicht durch Abwesenheit entziehen. 

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Info-Reihe NRW [12]: Der Petitionsausschuss - Anwalt der Bürger

altEin anderes von der Verfassung vorgesehenes Kontrollorgan ist der Petitionsausschuss. Das Grundgesetz und entsprechende Artikel der Landesverfassungen geben jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Für solche "Eingaben" von Bürgerinnen und Bürgern ist dann der Petitionsausschuss des Landtags zuständig. Er ist sozusagen der "Kummerkasten" der Bürgerinnen und Bürger und nimmt die Briefe entgegen, in denen Einzelne oder eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ihre Bitten, Sorgen oder ihre Gründe für eine Beschwerde darstellen. 

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Info-Reihe NRW [13]: Das konstruktive Misstrauensvotum

Wappen NRWZu den verfassungsrechtlich verankerten Kontrollrechten der Abgeordneten gehört die Möglichkeit, den von ihnen gewählten Ministerpräsidenten abzuwählen. Das geschieht durch ein Misstrauensvotum, welches "konstruktiv" sein muss, das heißt, der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur aussprechen, indem er einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählt.

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