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Aktuelles

Die 15. Wahlperiode in Zahlen

landtag_kl Insgesamt 59 Gesetze in 57 Plenarsitzungen hat das NRW-Parlament in seiner 15. Wahlperiode verabschiedet. Die Legislaturperiode war durch die Auflösung des Landtags am 14. März 2012 beendet worden.

Verabschiedet hat der Landtag NRW beispielsweise das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts, das Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang, das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl, das Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur, das Stärkungspaktgesetz, das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach, das Tariftreue- und Vergabegesetz, das Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren.

Dem 15. Landtag Nordrhein-Westfalen gehörten 181 Abgeordnete an. Das entspricht der gesetzlich festgelegten Mindestzahl. Die Abgeordneten verteilten sich auf fünf Fraktionen:

Fraktion Zahl der Sitze
CDU-Fraktion 67 Mitglieder
SPD-Fraktion 67 Mitglieder
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 23 Mitglieder
FDP-Fraktion 13 Mitglieder
Fraktion DIE LINKE 11 Mitglieder

Fünf Fraktionen gab es letztmals in der Wahlperiode von 1950 bis 1954 im Landtag NRW . Damals gehörten dem NRW -Parlament neben der CDU , der SPD und der FDP auch noch die KPD sowie das Zentrum an.

Landtagspräsident seit 2010 ist Eckhard Uhlenberg. Dem Landtagspräsidium gehören außerdem Carina Gödecke (1. Vizepräsidentin, SPD ), Oliver Keymis (2. Vizepräsident, Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Angela Freimuth (3. Vizepräsidentin, FDP ) und Gunhild Böth (4. Vizepräsidentin, DIE LINKE) an.

Insgesamt haben die Abgeordneten des Landtags 92 Gesetzentwürfe in der Zeit von Sommer 2010 bis März 2012 beraten. 20 Gesetzentwürfe befanden sich noch in der Beratung und sind nun dem Prinzip der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Das bedeutet, dass sämtliche parlamentarischen Initiativen wie z.B. noch nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben beendet sind und gegebenenfalls im neuen Landtag neu eingebracht und beraten werden müssen. Da die Befugnisse des Landtags auf die Dauer einer Wahlperiode befristet sind, darf der parlamentarischen Willensbildung der nächsten Wahlperiode nicht vorgegriffen werden.

Vorbereitet wurden die Plenarsitzungen in 480 Sitzungen der 17 Fachausschüsse , die zum Zweck der vertieften Behandlung der oft komplizierten Materien 114 öffentliche Anhörungen von Experten bzw. Sachverständigengespräche durchgeführt haben. Die Experten äußerten sich beispielsweise zur Abschaffung bzw. Beibehaltung der Studiengebühren, zum Jugendmedienschutz, zum Landespersonalvertretungsgesetz, zum Logistikstandort NRW , zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren, zur Schuldenbremse, zu den Ladenöffnungszeiten, zum Kommunalen Finanzmanagement, zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum oder zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes.

Zur Arbeit des Landtags gehört auch die Kontrolle der Regierung. Mit neun Großen Anfragen, z.B. zur Situation des Zeitungsmarkts in NRW , Lehren aus der Tragödie bei der Loveparade in Duisburg für die Durchführung zukünftiger Massenveranstaltungen, Neofaschismus bzw. Rechtsextremismus in NRW , sowie 1.698 Kleinen Anfragen und 528 Anträgen haben die Abgeordneten ihre Frage-, Informations-, Kontroll- und Initiativrechte wahrgenommen.

Die beiden Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb bzw. zum Verbleib von Brennelementekugeln haben sich in insgesamt 26 Sitzungen ihrem jeweiligen Untersuchungsauftrag gewidmet. Die Enquete-Kommission zum Wohnungswirtschaftlichen Wandel hat 13 Mal getagt.

Quelle: www.landtag.nrw.de

Herausgeber: Der Präsident des Landtags
Redaktion: Hans Zinnkann, Pressesprecher; Florian Melchert, stv. Pressesprecher
Telefon: 0211/884-2850   Telefax: 0211/884-2250
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