• Schrift vergrößern
  • Schrift vergrößern
  • Standard wiederherstellen
  • Schrift verkleinern
  • Schrift verkleinern

Innere Sicherheit und Justiz

innere_sicherheit Die Polizei soll sich künftig auf ihre Kernaufgaben der Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten konzentrieren. Aber auch die Feuerwehren, der Katastrophenschutz und die Hilfsorganisationen sind Teil einer gut funktionierenden Sicherheitsarchitektur. Wir erkennen ausdrücklich das große Engagement aller dort Tätigen an, insbesondere auch im Bereich des Ehrenamtes.

Wir wollen die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften stärken. Dazu ist eine sachgerechte Ausstattung der Justiz sowohl mit moderner Technik als auch mit den erforderlichen personellen Ressourcen notwendig. Wir werden uns darüber hinaus aktiv an der Diskussion um eine große Justizreform beteiligen. Unser Ziel ist eine Beschleunigung und Vereinfachung von Justizverfahren, soweit dies ohne Qualitätsverlust möglich ist.


>>>Inneres
Wir werden die Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit erhöhen. Die Polizei ist insbesondere von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Wir wollen weniger Polizisten an den Schreibtischen und mehr Polizisten auf der Straße. Wir wollen, dass wieder mehr gefahndet statt verwaltet wird.

>Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
Zur Bewältigung von großen Schadensereignissen können Deutschland und NRW auf ein sehr leistungsfähiges staatliches Notfallvorsorge- und Gefahrenabwehrsystem zurückgreifen. In ihm arbeiten der für den Zivilschutz zuständige Bund und die für den Katastrophenschutz zuständigen Länder gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und Feuerwehren eng und wirkungsvoll
zusammen.

Es kommt entscheidend darauf an, alle Verbesserungspotentiale auszuschöpfen. Dies ist ein Schwerpunkt der politischen Arbeit der CDU-Landtagsfraktion. Hierzu gehört eine Übersicht über alle im Lande vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Fähigkeiten insbesondere im Bereich des ABC-Schutzes und des Sanitätswesens.

Die Einplanbarkeit von Hilfe durch THW oder Bundeswehr bedarf einer Optimierung in größerem Umfang als bisher. Dabei sollten auch länderübergreifende Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Die Bekämpfung von Hochwasserlagen setzt z. B. eine enge Zusammenarbeit mit Hessen und Rheinland-Pfalz voraus.

Die Stärkung des Ehrenamtes ist darüber hinaus ein besonderes politisches Anliegen der CDU-Landtagsfraktion und wird in dieser Legislaturperiode von uns besonders berücksichtigt werden.

>Ausbildung der Polizei
Wir werden die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Polizei reformieren und spezialisieren. Die Internationalisierung der Aufgabenwahrnehmung und die Erforderlichkeit, Anschluss an internationale Entwicklungen in der Polizeiausbildung und in der Polizeiwissenschaft zu halten, bedingt eine getrennte und spezialisierte Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Kriminal- und der Schutzpolizei. Um der Personalentwicklung in der Polizei gerecht zu werden, wird der Wechsel durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen möglich sein.

>Altfallregelung und Einbürgerung
Wir setzen uns für ein entschlossenes Vorgehen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht ein. Ein generelles Bleiberecht und eine umfassende Altfallregelung für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer lehnen wir grundsätzlich ab.
Über den Umgang mit lange Zeit in NRW lebenden und in unsere Gesellschaft integrierten Menschen muss jedoch neu nachgedacht werden. Hier wollen wir Klarheit schaffen und bundeseinheitliche Kriterien aufstellen.
Deswegen erarbeiten wir ein Konzept, welches die Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung sein soll.


>>>Justiz
Eine bürgernahe, leistungsfähige und politisch unabhängige Justiz ist für den Rechtsstaat und einen starken Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen unentbehrlich.
Deshalb wollen wir die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder stärken. Dazu ist eine sachgerechte Ausstattung der Justiz sowohl mit moderner Technik als auch mit den erforderlichen personellen Ressourcen notwendig. Unser Ziel ist eine Beschleunigung und Vereinfachung von Justizverfahren, soweit dies ohne Qualitätsverlust möglich ist. Eine generelle Verkürzung des Rechtsweges und die Abschaffung einer zweiten Tatsacheninstanz lehnen wir ab.

Wo Kriminalprävention ohne Erfolg ist, bleibt nur die Strafverfolgung und die Bestrafung. Wir wollen, dass Kriminelle konsequent verfolgt, überführt und nach ihrer Tat zeitnah und angemessen verurteilt werden.
Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen. Wir lehnen eine Entkriminalisierung und Verharmlosung von Bagatell- und Massendelikten (z.B. Laden-, Taschen- und Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung, Einbruch in Kraftfahrzeuge, Schwarzfahren) ab. Graffitis sollen unter den Tatbestand der Sachbeschädigung im Strafgesetzbuch gefasst werden.

>Jugendkriminalität
Ziel unserer Politik ist die Verhütung und Bekämpfung von Jugendkriminalität, um kriminelle Karrieren zu verhindern und Zukunftschancen von Jugendlichen nicht zu zerstören.
Ein Konzept gegen die Jugendkriminalität kann nur dann erfolgreich sein, wenn eine Doppelstrategie verfolgt wird: Repressive Maßnahmen des Staates müssen mit Präventionsmaßnahmen verknüpft werden.
Vorrang haben Vorbeugung und Verhinderung von Rückfällen. Wir wollen deshalb die Möglichkeiten für erzieherische Präventions- und Sanktionsmaßnahmen gegenüber Intensivtätern im Kindes- oder Jugendalter ausweiten.
In besonders schweren Fällen soll auch die erzieherische Behandlung von Strafunmündigen mit der Möglichkeit der Unterbringung in besonderen geschlossenen Einrichtungen geschaffen werden.
Diese Maßnahmen sollen dem jugendlichen Täter frühzeitig bewusst machen, dass er sein Verhalten ändern und den gesellschaftlichen Regeln anpassen muss.

>Resozialisierung
Mit einem speziell auf straffällig gewordene junge Erwachsene zugeschnittenen Behandlungs- und Betreuungskonzept wollen wir die Resozialisierung dieser Tätergruppe verbessern. Denn diese jungen, straffällig gewordenen Erwachsenen sind noch offen für die Maßnahmen der Resozialisierung und haben insofern dann eine günstige Prognose.
Die Einweisungsanstalt Hagen wird Gefangene im Alter von 21 bis 26 Jahren aufgrund individueller Diagnosen gezielt in die neuen Jungtäterabteilungen der Gefängnisse einweisen, damit sie dort besonders gefördert werden können.
Ist in den Jungtäterabteilungen die Befähigung und Motivation für berufliche und schulische Maßnahmen aufgebaut, werden sie in die Justizvollzugsanstalten Geldern und Bochum-Langendreer (beides Anstalten mit dem Schwerpunkt berufliche Bildung) oder Münster mit seinem pädagogischen Zentrum verlegt.
Dort werden gezielt auf sie zugeschnittene Maßnahmen beruflicher und schulischer Art bereitgehalten.

Links
Zum Ministerium für Inneres
Zum Ministerium für Justiz
© CDU Musterverband 2024 Erstellt mit dem CDU-Baukasten unter Joomla! Ein Service der VANAMELAND